Evangelischer Kirchengemeindetag in Württemberg

Gestalten und Verantworten - Aufgaben und Selbstverständnis des Kirchenbezirksausschusses

Vom 16.05. 2014 bis zum 17.05.2014 lädt der KGT gemeinsam mit der Abteilung Gemeindeentwicklung und Gottesdienst im Evangelischen Bildungszentrum Stuttgart zu einer Tagung ein.

Mitglieder im Kirchenbezirksausschuss sind oft auf mehreren Ebenen tätig, die durch gegensätzliche Interessen geprägt werden. Die Tagung richtet sich an neue wie erfahrene Mitglieder. Sie bietet Impulse von Fachleuten und Leitungspersonen zu den aktuellen Themen sowie Gelegenheit, im Austausch mit anderen das eigene Selbstverständnis zu klären und von guten Beispielen zu lernen.

Leitung: Susanne Wolf, Pfarrerin, Ev. Akademie Bad Boll; Gerlinde Feine; Pfarrerin, Evangelischer Kirchengemeindetag in Württemberg; Dr. Henning Hoffmann, 1. Vorsitzender Gesamtkirchengemeinde Heilbronn; Hans-Martin Härter, Diakon, Gemeindeberater, Coach, Evangelisches Bildungszentrum Stuttgart

Der Vorstand des KGT

Auf der Mitgliederversammlung am 17. November 2012 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Zukünftig vertreten Dr. Henning Hoffmann und Dieter Oehler Ulf van Luijk und auch die Besetzung des erweiterten Vorstands hat sich verändert. Wer Sie zukünftig dort vertritt, sehen Sie hier.

Studientag „Stiftungsrecht“ am 6. Mai 2006 in Plochingen

1. Begrüßung (Dekan Gröner)
2. Andacht zum Wochenspruch (Pfarrer Bernd Mayer)

Teil I: „Das Stiftungsrecht und die unterschiedlichen Typen von Stiftungen“ mit Kirchenoberrechtsdirektor Hans-Peter Duncker

2. Unterscheidungen
3. Stiftungen in Kirchengemeinden
4. Kirchliche Anbindung
5. Stiftungssteuerrecht
6. Allgemeines
7. Diskussion

1. Stiftungen in der Kirche - ein kurzer Blick in die Geschichte
Die Kirchenkästen waren bis ins ausgehende 19. Jahrhundert der wesentliche Stiftungsfond der Ortskirchen. Der Kirchenkasten war eine Art Stiftungsfond. Daraus wurden die Gehälter und Schulen finanziert. Dies hielt bis zum ersten Weltkrieg an. Die meisten Gemeinden mussten keine Kirchen-steuer erheben.
1887 gilt als die Geburtsstunde der Kirchengemeinden in Württemberg, als die bürgerliche Gemeinde von der kirchlichen Gemeinde getrennt wurde. Dabei wurden auch die finanziellen Strukturen voneinander getrennt.
Ab 1924 sind dann Ortskirchensteuern üblich und nach dem zweiten Weltkrieg war dann die Kirchensteuer meist die Regel.
Stiftungen blieben weitgehend vom Staat unangetastet und sind eine sehr langlebige Einrichtung.

Im Mittelalter wurden vor allem große Stiftungen an Klöster gemacht. Deren Güter wurden zunächst in den „Großen Kirchen-kasten“ vereinnahmt. Der Große Kirchenkasten ist nach seiner Säkularisierung wirksam geblieben, denn noch heute gehen die Staatsleistungen des Landes auf ihn zurück.
Seit 1822 regelt ein spezielles Edikt die Stiftungen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 enthält nur wenige Bemerkungen zu Stiftungen.
Auch im bürgerlichen Bereich gibt es Stiftungen.
Erst 1977 gab es eine erste umfassende Gesetzesregelung durch ein Landesgesetz. Dies betrifft vor allem die rechtlich selbstständigen Stiftungen, die rechtlich un-selbständigen sind in der Kirchengemeindeordnung und der bürgerlichen Gemeindeordnung verankert.

Seit dem Erlass des staatlichen Stiftungsgesetzes gibt es auch eine kirch-liche Stiftungsaufsicht für die kirchlichen Stiftungen, die der Oberkirchenrat ausübt.
Zusammenfassend: Das Stiftungsrecht regelt relativ wenig, was von Vorteil ist.

2. Unterscheidungen
Wer eine Stiftung gründen will, muss zunächst unterscheiden: a. Zwischen einer rechtlich selbstständigen Stiftung (z. B. die großen Werke wie die Samariter-Stiftung) und einer unselbständigen Stiftung (z.B. einer rechtlich unselbständigen Stiftung, in der z.B. eine Kirchengemeinde ein Stiftungsvermögen verwaltet)

b. Kirchliche Stiftungen und nicht-kirchlichen Stiftungen.
Bei rechtlich selbständigen richtet sich das nach dem Stifterwillen und hat Auswirkungen auf die Möglichkeit zur Beteiligung im Diakonischen Werk und in kirchlichen Gremien.

Öffentlich-rechtliche Stiftungen (können nur von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen installiert werden) oder privatrechtlichen, bürgerlich-rechtliche Stiftungen.

Es gibt die kirchlichen Stiftungen bürgerlichen Rechts und kirchliche Stiftungen öffentlichen Rechts. Die Aufsicht hat der Oberkirchenrat. Satzungsänderungen gehen aber weiterhin über das Kultusministerium. Wichtig ist der Stiftungszweck. In der Regel handelt es sich um gemeinnützige Stiftungen.
Die Gemeinnützigkeit der rechtlich selbständigen Stiftungen muss vom Finanzamt genehmigt werden. Die rechtlich unselbständigen Stiftungen sind als Teil der Kirchengemeinde schon als gemeinnützig anerkannt, hier muss die Bescheinigung über eine Stiftungszuwendung richtig erteilt werden (besonderes Formular). Es muss auch geklärt sein:
Soll die Stiftung kirchlich- (etwa diakonische oder gemeindliche)
- oder
weltliche Ziele verfolgen (z.B. für eine Grabpflegestiftung). Der anfallende Restbe-trag kann dann von der Kirchengemeinde verwendet werden. Wenn das Stiftungsziel erreicht ist, kann die Stiftung auch wieder aufgelöst werden. (z.B. Dresdner Frauenkirche). In der Regel nach 15-20 Jahre.

Es gibt auch Mischstiftungen, die teilweise weltlich (z.B. Tierheim) und kirchlich-diakonisch (z.B. für das Jugendwerk) ausgerichtet sind. Wichtig ist, dass kein Zweck dabei ist, den die Kirche ablehnen muss.

3. Stiftungen in Kirchengemeinden
Positive Aspekte einer Stiftung:

Der Vermögensgrundstock der Kirchen-gemeinde, also das Vermögen, das von alters her vorhanden ist, soll nach der Haushaltsordnung der Landeskirche grundsätzlich erhalten bleiben. Dieses Vermögen ist für alle Bedürfnisse der Gemeinde einsetzbar. Dies ist eine Art „innere Stiftung“. Eine Stiftung ist dagegen auf einen ganz konkreten Zweck bezogen. Der Ertrag des Vermögensgrundstocks kann auf die Kir-chensteuerzuweisung angerechnet werden (je nach Bezirkssatzung).
Bei einer Stiftung ist es von Vorteil, dass sie eine hohe Identifikation mit einem bestimmten Zweck schafft, z.B. eine Kinder-gartenstiftung.
Mit dem Stiftungsgedanken kann man neue Personen- bzw. Geberkreise erschließen.
Stiftungen bringen einen neuen Impuls für bestimmte Arbeitsbereiche, z.B. wenn ein/e Jugendreferent/in eingestellt wird.

Problempunkte bei einer Stiftung:
Eine Stiftung ist auch ein Kristallisationspunkt für eigene Meinungsbildung. Stifter entwickelt Vorstellungen, wie was aussehen soll. Hier gibt es immer wieder auch Streit. Die Meinung des Kirchengemeinderates kann in Konflikt kommen mit den Stiftungsorganen. Eine Lösung kann sein: Der/die gewählte Vorsitzende/r ist auch Stiftungsvorsitzende/r. Wichtig: Es muss Konfliktregelungen geben. Eine Stiftung, die die gemeindliche Arbeit unterstützen will, muss mit den Zielen der Gemeinde übereinstimmen.
Wenn Stiftungen selber tätig werden, muss das Weisungsrecht geklärt werden, vor allem bei Personalangelegenheiten. Gut ist hier eine fördernde Stiftung. Denn bei rechtlich selbständigen Stiftungen, die selbst Tätigkeiten entfalten, ist die Stiftung Anstel-lungsträgerin.
Es muss darauf geachtet werden, dass keine Mehrwertsteuer anfällt. Die rechtlich unselbständige Stiftung hat es hier leichter. Ein wechselndes Kirchengemeinderatsgremium kann die Schwerpunkte auch einmal verändern.
Aus dem Vermögensgrundstock eine Stiftung zu machen, damit dessen Erträge bei der Kirchensteuer nicht angerechnet werden, wird vom Oberkirchenrat nicht genehmigt.
Mitmachen bei einer bestehenden Stiftung durch Zustiftungen wird gerne gemacht (Stichwort Beteiligungsstiftung), nur den Anfang machen die Leute ungern. Hier kann die Kirchengemeinde mit einem kleineren Betrag den Anfang machen, v.a. bei rechtlich-unselbständigen Stiftungen.

Exkurs: Namen von Stiftungen

Den Namen der Kirchengemeinde für eine rechtlich - selbständige, nicht kirchliche Stiftung nutzen zu lassen, ist nicht erlaubt, da die Leute dann mit dem Vertrauen der Kirchengemeinde werben. Nur wenn es eine kirchliche Stiftung ist, ist es möglich. Besser ist es, eigene und un-abhängige Namen zu wählen, außer bei recht-lich unselbständigen Stiftungen.

Bürgerstiftung:
Ist ein Begriff aus dem Fundraising. Das alte Ortskastensystem vor 1887 feiert hier sein Comeback, da es die Trennung zwischen bür-gerlich und kirchlich nicht gibt. Die Organe sind keineswegs kirchlich festgelegt, meist bei der Kommune angesiedelt. Es gibt dann auch Unterstiftungen mit Unterorganen, die z.B. für kirchliche Zwecke da sind. Aber das Hauptorgan entscheidet immer in letzter Instanz. Nicht kirchlich gebundene Personen entscheiden damit über die Verwendung der Mittel. Konflikte können entstehen, wenn es kirchliche Unterstiftungen gibt. Es kann trotzdem sinnvoll sein, eine kirchliche Unterstiftung in der Werbung zu unterstützen.

Stiftungsfonds:

Ein Stiftungsfond setzt sich aus einer Stiftung mit Unterstiftungen zusammen. Menschen kommen im Laufe der Zeit dazu und haben einen ganz bestimmten Zweck oder wollen mit der Sache einen ganz konkreten Namen verbinden. Wenn eine Kirchengemeindestiftung gemacht ist, die allgemein formuliert ist, sind Unterstiftungen gut, bzw. Namenstiftungen mit ganz konkreten Zwecken.

4. Kirchliche Anbindung
Bei rechtlich – selbständigen kirchlichen Stiftungen bürgerlichen Rechts ist das klar, da sie aus der Sicht des Staates Teil der Landeskirche sind. Ratsam ist die Gründung einer solchen selbständigen Stiftung erst ab 500 000 € Stiftungskapital, da die Prüfgebühren relativ hoch sind.
Bei rechtlich-unselbständigen Stiftungen sind diese Kosten wesentlich kleiner. Das Rechnungsprüfamt macht die Prüfungen kos-tenlos im Rahmen der Prüfung der Kirchengemeinde.
Der Name der Kirche darf nur verwendet werden, wenn die Stiftungen kirchlich sind.
Zusatzversorgungskasse und Gewährleistung der Landeskirche gibt es nur für kirchliche Stiftungen, ebenso die Mitgliedschaft im Diako-nischen Werk.

In der Weimarer Verfassung wurde geregelt: Die Kirche darf ihre Sache selbst verwalten. Doch wer gehört zur Institution der Kirche dazu? Auch Stiftungen und Vereine? Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu: Auch die rechtlich selbständigen Einrichtungen gehören dazu, sofern eine Verknüpfung und eine Einwir-kungsmöglichkeit besteht. In der Folge haben die Länder neue Stiftungsgesetze erlassen, die die Grenzziehung zwischen kirchlich und weltlich klarer machen. Eine Umwidmung von nicht-kirchlich zu kirchlich ist sehr schwierig. Dies zwingt die Kirche, sehr genau bei einer Stiftungsgründung hinzuschauen.

5. Stiftungssteuerrecht

Stiftungen sind erbschaftssteuerfrei und daher für wohlhabende Menschen interessant. Für die Einkommenssteuer werden selbständige und unselbständige Stiftungen gleich behandelt.
Rechtlich-selbständige Stiftungen müssen für eine Fremdverwaltung Mehrwertsteuer abführen. Was anfällt, immer mit dem OKR oder dem Finanzamt absprechen. Seit 2000: Neben den 5 % des Einkommens bei einer Spende, können bis zu 20450 € zusätzlich in Stiftungen gesteckt werden. Als Erststifter 307 000 € im ersten Jahr oder auf 10 Jahre verteilt. Es ist gut, nach Großstiftern im ersten Jahr zu suchen.

Infos über eine laufende Stiftung gibt es z.B. in Geislingen mit der „Geislinger Drei-Kirchen-Stiftungen“. Siehe unter www.kirchenbezirk-geislingen.de

Stiftungen unter Lebenden:
Hier ist der Stifter noch aktiv dabei.

Stiftungen von Todeswegen:
Die Stiftung soll erst nach dem Tode aktiv werden. Testamentarische Verfügungen müssen geklärt werden. Der Oberkirchenrat bietet hier Formulierungshilfen an. Die Stiftung wird dann notariell festgelegt.
Über eine Zustiftung kann auch gesplittet werden, d.h. jetzt zu Lebzeiten ein bestimmter Betrag und dann nach dem Tode. Hier kann dann noch zweckbezogen etwas geändert werden.

6. Allgemeines
Der Oberkirchenrat möchte, dass Kirchengemeinde sich um Stiftungen bemühen, um an neue Personen zu kommen, die Gemeinden finanziell unterstützen.
Die Gemeinnützigkeit ist in der Regel gegeben.
Wenn das nötige Kapital in der Stiftung auch nach einer Reihe von Jahren zu gering ist, dann sollte man eine Stiftung auch wieder auflösen, denn dann ist eine Rücklage im Haushalt einfacher zu verwalten
. Bei rechtlich - selbständigen Stiftungen sind in der Regel vom Staat her für das Stiftungskapital 100 000 € das Minimum. In Ausnahmefällen kann auch mit weniger Geld genehmigt werden, wenn der Stiftungszweck nachhaltig mit weniger Geld erreicht wird.

Wie kommt man an Stiftungen?
Wir leben in einer Zeit großer Erbschaften und die sind ein wichtige Quelle.

7. Diskussion – verschiedene Meinungsbeiträge:
Menschen wollen etwas stiften, wenn es schwierig wird, z.B. wenn die Existenz einer Gemeinde bedroht ist.
Wenn z.B. eine Kirche abgerissen oder verkauft wird und es besteht eine Stiftung für diese Kirche, dann kommt es auf die Stiftungssatzung an. In der Regel wird die Stiftung aufgelöst. Einen Verkauf oder Abriss kann die bestehende Stiftung nicht verhindern. Eventuell können die Stiftungsmittel dann „nahe“ am Stiftungszweck verwendet werden. Das Geld bekommt man nicht zurück.
Immobilien einer Gemeinde können nicht in eine Stiftung gehen. Heute: Der Erlös eines Gebäudes geht in den Vermögensgrundstock. Gelder aus dem Vermögensgrundstock können grundsätzlich nicht in eine Stiftung fließen, denn dann würde dieses Geld lange festgelegt sein. Hier ist auch die Kirchenbezirksordnung wichtig.
Stiftungen können auch Spenden annehmen und zeitnah verwenden. Vom rechtlichen her braucht es dann keinen Förderverein.
Eine Stiftung kann auch einen Freundeskreis haben, der regelmäßig Spenden gibt.
Weitere Informationen zum Thema Stiftungen und Fundraising erhalten Sie beim landeskirch-lichen Fundraiser:

Pfarrer Helmut Liebs
Evangelisches Medienhaus
Tel.: 0711-22276-46
E-Mail: helmut.liebsdontospamme@gowaway.elk-wue.de

Teil II: Kai Dörfner, verantwortlich für Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising bei der Evangelischen Gesellschaft in Stuttgart (EVA)

Der Vortag berichtet über die Vorgehensweise bei der Einrichtung einer Stiftung für die EVA.
Der Vortrag wird anhand von Stichworten dokumentiert, die durch eine visuelle Präsentation vorgetragen wurden.
Vorbemerkung zur EVA: Die EVA hat ca. 800 hauptamtliche Mitarbeitende und etwa 800 ehrenamtliche Mitarbeitende mit ca. 70 Diensten

Es gibt eine Spenderpyramide, die von unten nach oben kleiner wird:
Großspender/Erblasser
Dauerförderer
Einzelspender
Neuspender
Öffentlichkeit
Zielgruppe für die Stiftung waren
1. Großspender in der Spitze der Spenderpyramide
2. Dauerförderer
3. „Neueinsteiger“

Ziele festlegen
- der Organisation
- der Stifter/innen
Beide Zielbündel müssen gleichermaßen berücksichtigt werden!

Die Ziele der EVA
- Angebot für Großspender
- Keine kleine Stiftung
- Sammelbecken für Vermächtnisse
- Kalkulierbarer Ertrag für dauerhafte Unabhängigkeit
- Keine Konkurrenz zu den normalen Spenden schaffen

Die möglichen Spendermotive von Mit- und Zustifter/innen
- Exklusivität – sich an einer Gemeinschaft von Stiftern beteiligen
- Langfristiges Engagement über viele Jahrzehnte
- Selbstverwirklichung „lebendiges Denkmal“, Ehre
- Ideeles Anliegen
- Nachfolgeproblem (Erben) lösen
- „dabei sein“
- Kirchentradition Stiftungen, evang. Gewissen
- Steuerliche Vorteile

Konsequenzen aus den Vorüberlegungen
- Die Stiftung soll andere Spendengaben nicht gefährden: daher außerhalb der Hauptspendenzeit und ein hoher 5000 € Mindestbeitrag
- Ziel: 500 000 € in 2003: - keine „Geldvernichtung“; Keine nicht lebensfähige Kleinst-Stiftung; Sammelbecken für Geldzuweisungen, insbesondere Vermächtnisse

Unser Angebot: Stifter müssen keine Millionäre sein!
- „Bereits mit 5000 € können Sie Gründungsstifter werden“
- Ab 25 000 € können Sie einen Stiftungsfonds begründen
- Namen auf Stifterwand veröffentlichen

Vorarbeiten
- Satzung entwerfen und abstimmen, gut informieren
- Getrenntes Konto, d.h. ein eigenes Stiftungskonto einrichten
- Verantwortliche „Köpfe“ benennen
- Argumente und „Killerphrasenkiller“ sammeln, denn es werden viele Gegenargumente kommen und man muss darauf vorbereitet sein

Medium: Stiftungsbroschüre
- Herausgearbeitete Motive der Stifter/innen aufgreifen
Auflage:4000
Stil „edel aufgemacht“

Methoden
- Großspendermailing (1600 Briefe)
- Persönliche Anschreiben
- Öffentlichkeitsarbeit

Laufende Aufgaben
Anfragen beantworten
Beschwerdebriefe beantworten
Notar, Steuerberater empfehlen
Kontakte dokumentieren
Controlling
Dankbrief mit eigenem Stiftungskonto
Medienarbeit nutzen

Deadline – letzte terminliche Beitrittsmöglichkeit
Mitte Oktober 2003 ein Rundbrief mit Hinweis auf Deadline mit dem Zwang zur Entscheidung.
Bis 14. November 2003 sollen die Briefe eingehen, da die Stiftung im selben Jahr die Annerkennung haben wollte.

Stiftungsergebnis
März 2003 Gründungsversammlung: 100 Stifter mit 1 000 000 € Stand April 2006: 132 Stifter/innen mit 2 012 000 €.
Wichtig: Den Mindestbeitrag aufgrund der örtlichen Zielgruppen festlegen

Problemkind Stifterwand
- nur 60% wollten veröffentlicht werden
- „zum Gedenken an“ wurde gerne angenommen
- oder es wurde nur „Danke“ geschrieben
- Anstelle einer „toten“ Stifterwand gibt es einen „Stifterbildschirm“, auf dem ein laufender Text eingeblendet ist

Stifterversammlung einmal im Jahr
- ist etwas wichtiges und schönes (wird von 30-40 % wahrgenommen)
- Beziehungspflege – was bewegt unsere Stifter/innen
- Zustiftungen
- Vermächtnisse
Controlling
- 500 000 € deutlich übertroffen
- Stifter haben im Durchschnitt das 20-fache der Jahresspende gegeben
- und gleichzeitig haben die Stifter mehr gespendet
- die höhere Spende ist Ausdruck einer höheren Verbundenheit

Kosten
- ca. 16 000 € Sachkosten
- ca. 10-15 % der Arbeitszeit des Fundraisers

Säulen des Erfolges
Jahrelange Beziehungspflege zu Spendern
Überlegungen zu Stiftermotiven
Hürde von 5000 € (hohe Preise machen Produkte attraktiv)
Hohes Stiftungsziel: Wer sich das nicht zutraut, ist mit einer Stiftung falsch bedient!
Intensive Kooperation mit Vorstand – es muss einen gemeinsamen Willen geben
Schlusspunkt 14. November

Halten Sie Ihre Stiftung lebendig!
- Ereignisse schaffen, um die Stiftung zu bewerben, z.B. Jubiläen Zielgruppen (alte und neue) identifizieren
- Broschüre und Angebote modifizieren, z.B. Stiftungsdarlehen einführen, unselbständige Stiftungen betreuen und für die Menschen verwalten)
- Ansprache starten
- Testamentsspenden werden wichtiger. Die Kombination von Vermächtnis und „auf Dauer spenden“ ist wichtig.

Diskussionsbeiträge
Es ist ratsam, sich eine Bank zu suchen, die schon Erfahrungen mit der Anlage von Stiftungskapital hat. Die normale Sparkasse ist da möglicherweise überfordert.
Dekanin Hühn aus Geislingen: Möchte Mutmachen zu einer Stiftung. In Geislingen klappt es bisher gut. Mindestsumme ist 2500 €. Es wurden ganz neue Leute gefunden. Auch andere Konfessionen sind vertreten. In 2005: 80 000 € Spende und 120 000 € Stiftungsgaben. Es ist wichtig, jetzt an das Privatvermögen heranzukommen. Es wird ja nicht jedes Jahr etwas von der Summe gebraucht. Mit jedem Jahr summiert sich das.
Erhaltung von Gebäuden und soziale Zwecke sind eher zu trennen, da die Zwecke sehr verschieden sind. Eine Gebäudestiftung ist leichter.
Wichtig: Es muss eine Notlage vorliegen, für die man Menschen begeistern kann. Für wen mache ich das Angebot einer Stiftung?

Plochingen, den 6. Mai 2006
Protokoll: Jochen Stiefel
Etwa 45 Anwesende