Evangelischer Kirchengemeindetag in Württemberg

Neue Mitgliedsbeiträge für den KGT ab 2016

Wer wie der KGT 90 Prozent der Kirchenmitglieder erreicht, hat eine starke Stimme und ist ein guter Multiplikator. Jede Kirchengemeinde, die dem KGT offiziell beitritt, signalisiert Unterstützung und Solidarität mit unseren VertreterInnen.

Über all diese Unterstützung und dieses Vertrauen freuen wir uns sehr. Damit wir unsere Arbeit in gewohnter Weise fortsetzen können, müssen wir allerdings den veränderten Gemeindegliederzahlen Rechnung tragen.

Die notwendige Mitgliedsbeitragserhöhung wurde auf Grund der Mitgliederentwicklung, der anstehenden Ausgaben und der dadurch voraussehbaren Rücklagenreduzierung bereits bei der Mitgliederversammlung 2014 angekündigt. Der Mitgliedsbeitrag wurde seit vielen Jahren nicht mehr geändert.

Die neuen Mitgliedsbeiträge werden nicht mehr pro einzelnes Gemeindemitglied abgerechnet. Wir erheben jetzt feste Mitgliedsbeiträge, die nach der Größe der Gemeinde gestaffelt sind.

Ein Großteil dieser Beträge fließt in Form von Beratung, Fortbildung, UNterstützung und Vernetzung wieder zurück an die Mitglieder.

Rechner Herbert Kehl hat die neuen Mitgliedsbeiträge in diesem Text ausführlich erläutert.

IHR NUTZEN Ihrer Mitgliedschaft im Ev. Kirchengemeindetage

     

  • Sie erhalten regelmäßige Informationen über die laufende Arbeit des Kirchengemeindetags und vor allem über geplante Projekte und Gesetzesvorhaben auf Ebenen der Kirche und Kirchenleitung, die die Selbstverwaltung der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke betreffen und zu denen der Kirchengemeindetag Stellung bezieht.
     
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  • Weil der KGT alle Kirchengemeinden vertritt, kann sich jede Gemeinde bei Fragen und Problemen an ihn wenden. Ist es mit einem Gespräch nicht getan, besteht größerer Beratungsbedarf oder wird juristischer beistand benötigt, ist für Mitglieder die Beratung durch den Verein kostenlos.
     
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  • Auf Antrag erhalten Sie finanzielle Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Oberkirchenrat. Wir arbeiten auf Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission mit, sind im Umweltrat vertreten und in verschiedenen anderen Landeskirchlichen Gremien. Wir sind gut vernetzt und können vielfältige Unterstützung im Einzelfall erwirken.
     
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  • Mit verschiedenen Publikationen informieren und unterstützen wir zu relevanten Themen. Zum Beispiel mit der Broschüre "Die kirchliche Verwaltung" oder mit unserem zweimal jährlich erscheinenden Infoheft.
     
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  • Sie werden durch den Kirchengemeindetag zu einem breiten Spektrum eigener Veranstaltungen, Studientagen oder Gesprächsforen eingeladen.
     
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  • Zahlreiche Fortbildungen für KirchengemeinderätInnen werden vom KGT finanziell gefördert.
     
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  • Sie nutzen den Kirchengemeindetag als Vernetzungsplattform mit anderen Gemeinden und Kirchenbezirken.
     
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  • Sie sind durch ihre Mitgliedschaft früher über sie betreffende Entwicklungen in der Landeskirche informiert als Nichtmitglieder.

     
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Der Mitgliedsbeitrag beträgt bei:

Kirchengemeinden bisBeitrag
1000 Gemeindeglieder20,00 €
2000 Gemeindeglieder40,00 €
3000 Gemeindeglieder60,00 €
4000 Gemeindeglieder80,00 €
5000 Gemeindeglieder100,00 €
6000 Gemeindeglieder120,00 €
8000 Gemeindeglieder160,00 €
10.000 Gemeindeglieder200,00 €
20.000 Gemeindeglieder400,00 €
30.000 Gemeindeglieder600,00 €

60.000 Gemeindeglieder

1200,00 €
Kirchenbezirke 
Kirchenkreis200,00 €
Kirchenbezirke mit weniger als 20 Gemeinden75,00 €
Kirchenbezirke mit bis zu 50 Gemeinden100,00 €
Kirchenbezirke mit mehr als 50 Gemeinden200,00 €

 

 

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