Stellungnahmen des Evangelischen Kirchengemeindetags



Für den Erhalt der Kirchlichen Verwaltungsstellen

Der Evangelische Kirchengemeindetag in Württemberg setzt sich für den Erhalt der Kirchlichen Verwaltungsstellen auf Landkreisebene ein. Dies äußerte der Vorsitzende Dekan Eberhard Gröner in einem Schreiben an den Evangelischen Oberkirchenrat. Drei Punkte sind wesentlich:
 
  1. Keine isolierte Begutachtung der Verwaltungsstellen

    In dem Gutachten der GPA werden die Verwaltungsstellen völlig isoliert betrachtet. Die Verwaltungsstellen können aber nur im Zusammenhang und Zusammenwirken mit den Kirchenpflegen und Kirchengemeinden betrachtet werden.

  2. Eine Verwaltungsstelle pro Landkreis

    Der Kirchengemeindetag schlägt vor, die Verwaltungsstellen auf der Ebene der Landkreise anzusiedeln. Einzelne Kirchenbezirke, die momentan nicht ohne weiteres einem Landkreis zuzuordnen sind, müssten sich nach eigener Entscheidung der Verwaltungsstelle eines benachbarten Landkreises anschließen (z.B. Kirchenbezirk Mühlacker, Kirchenbezirk Weikersheim).

    Die Ansiedlung auf Landkreisebene würde eine sinnvolle Verwaltung gewährleisten, die
    - über die notwendige Größe verfügt, um effizient zu arbeiten
    - ortsnah genug wäre, um die Unterschiede in den einzelnen Gemeinden hinreichend wahrzunehmen
    - handlungsfähig wäre gegenüber der Landkreisverwaltung.

  3. Erhalt der Verwaltungsstelle als dezentrale mittlere Ebene
    Die Verwaltungsstellen müssen als mittlere Ebene erhalten bleiben, als
    - Servicestelle für kleinere und mittlere Kirchengemeinden und Kirchenpflegen;
    - Servicestelle, die die Kirchengemeinde in ihrer Selbstverwaltung unterstützt und stärkt. Dazu sind persönliche Beziehungen zwischen Pfarrer/innen, Kirchenpfleger/innen und Mitarbeiter/innen der Verwaltungsstellen ebenso notwendig, wie örtliche Kenntnisse über die jeweiligen Kirchengemeinden.
    - Stelle, bei der eine umfassende Kompetenz in vielen Bereich vorhanden ist, da viele Vorgänge einer Kirchengemeinde sehr komplex sind und oft mehrere Sachgebiete betreffen (z.B. ein Vorgang betrifft gleichzeitig Gehaltsfragen, Spendenrecht und Steuerrecht). Über diese umfassende Kompetenz verfügen die leitenden Mitarbeiter/innen der Verwaltungsstellen. Sie würde bei einem großen Kompetenzzentrum, das weitaus stärker in Sachabteilungen gegliedert wäre, verloren gehen;
    - unabhängige Berater/innen der KBA's und Synoden. Die Verlagerung der Kompetenzen (Steuerzuweisungen, Stellengenehmigungen) auf die mittlere Ebene, macht diese Funktion notwendiger denn je.

    Der Kirchengemeindetag wendet sich strikt gegen die Schaffung eines einzigen Verwaltungszentrums beim OKR und gegen eine Zentralisierung der Verwaltungsstellen auf fünf Zentren, weil die angeführten Aufgaben damit nicht erfüllt werden können.

 (28.03.2006)
 

SERL

AG Substanz- erhaltungsrücklage (SERL)

Die Fragebogenaktion zu den Auswirkungen der SERL auf die Gemeinden nter der Federführung von Dr. Henning Hoffmann war ein großer Erfolg: Die Problematik des "Zwangssparens" wurde von allen Akteuren erkannt, die Auswertung der Umfrage stieß auch beim Oberkirchenrat auf großes Interesse. Hier finden Sie ein  Resumé zur Auswertung. 


Pfarrplan 2018

AG Kirchengemeinde und Pfarrplan

Die Arbeitsgruppe, die den Pfarrplan 2018 diskutiert und Kriterien für gelingende Pfarrplanprozesse entwickelt hat sich bereits zweimal getroffen und erste Fragestellungen und Kriterien für eine gelingende Umsetzung des PfarrPlans 2018 diskutiert. Mitglieder von KGRs und KBAs, die an diesem Bild von Kirche der Zukunft mitwirken möchten, sind immer noch herzlich willkommen: Bitte melden Sie sich bei Pfarrerin Eva-Maria Freudenreich, der Leiterin der Arbeitsgruppe per eMail an. Die Treffen finden im Kilianshaus in Bissingen statt. Weitere Informationen gibt es hier.


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