Stellungnahmen des Evangelischen Kirchengemeindetags
Für den Erhalt der Kirchlichen Verwaltungsstellen
Der Evangelische Kirchengemeindetag in Württemberg setzt sich für den Erhalt der Kirchlichen Verwaltungsstellen auf Landkreisebene ein. Dies äußerte der Vorsitzende Dekan Eberhard Gröner in einem Schreiben an den Evangelischen Oberkirchenrat. Drei Punkte sind wesentlich:- Keine isolierte Begutachtung der Verwaltungsstellen
In dem Gutachten der GPA werden die Verwaltungsstellen völlig isoliert betrachtet. Die Verwaltungsstellen können aber nur im Zusammenhang und Zusammenwirken mit den Kirchenpflegen und Kirchengemeinden betrachtet werden. - Eine Verwaltungsstelle pro Landkreis
Der Kirchengemeindetag schlägt vor, die Verwaltungsstellen auf der Ebene der Landkreise anzusiedeln. Einzelne Kirchenbezirke, die momentan nicht ohne weiteres einem Landkreis zuzuordnen sind, müssten sich nach eigener Entscheidung der Verwaltungsstelle eines benachbarten Landkreises anschließen (z.B. Kirchenbezirk Mühlacker, Kirchenbezirk Weikersheim).
Die Ansiedlung auf Landkreisebene würde eine sinnvolle Verwaltung gewährleisten, die
- über die notwendige Größe verfügt, um effizient zu arbeiten
- ortsnah genug wäre, um die Unterschiede in den einzelnen Gemeinden hinreichend wahrzunehmen
- handlungsfähig wäre gegenüber der Landkreisverwaltung. - Erhalt der Verwaltungsstelle als dezentrale mittlere Ebene
Die Verwaltungsstellen müssen als mittlere Ebene erhalten bleiben, als
- Servicestelle für kleinere und mittlere Kirchengemeinden und Kirchenpflegen;
- Servicestelle, die die Kirchengemeinde in ihrer Selbstverwaltung unterstützt und stärkt. Dazu sind persönliche Beziehungen zwischen Pfarrer/innen, Kirchenpfleger/innen und Mitarbeiter/innen der Verwaltungsstellen ebenso notwendig, wie örtliche Kenntnisse über die jeweiligen Kirchengemeinden.
- Stelle, bei der eine umfassende Kompetenz in vielen Bereich vorhanden ist, da viele Vorgänge einer Kirchengemeinde sehr komplex sind und oft mehrere Sachgebiete betreffen (z.B. ein Vorgang betrifft gleichzeitig Gehaltsfragen, Spendenrecht und Steuerrecht). Über diese umfassende Kompetenz verfügen die leitenden Mitarbeiter/innen der Verwaltungsstellen. Sie würde bei einem großen Kompetenzzentrum, das weitaus stärker in Sachabteilungen gegliedert wäre, verloren gehen;
- unabhängige Berater/innen der KBA's und Synoden. Die Verlagerung der Kompetenzen (Steuerzuweisungen, Stellengenehmigungen) auf die mittlere Ebene, macht diese Funktion notwendiger denn je.
Der Kirchengemeindetag wendet sich strikt gegen die Schaffung eines einzigen Verwaltungszentrums beim OKR und gegen eine Zentralisierung der Verwaltungsstellen auf fünf Zentren, weil die angeführten Aufgaben damit nicht erfüllt werden können.
(28.03.2006)

