Häufige Fragen an den Evangelischen Kirchengemeindetag in Württemberg

 
Welchen Nutzen haben Kirchengemeinderäte, Kirchengemeinden und Kirchenbezirke von einer Mitgliedschaft beim Kirchengemeindetag?
 
Der Kirchengemeindetag unterstützt, berät, informiert alle Kirchengemeinden und Kirchenbezirke. Er bietet Austausch und Kommunikation mit anderen gemeindeleitenden Gremien. Sie haben also einen fünffachen Nutzen von ihrer Mitgliedschaft:

  • Der Kirchengemeindetag vertritt die Interessen der Kirchengemeinden durch Stellungnahmen.
  • Er informiert seine Mitglieder frühzeitig und umfassend über kirchliche Gesetzesvorhaben.
  • Er arbeitet in und mit kirchlichen Leitungsgremien und Einrichtungen zusammen.
  • Er betreibt Lobbyarbeit.
  • Der Kirchengemeindetag vernetzt Kirchengemeinden und Kirchenbezirke.

Wann findet die nächste Mitgliederversammlung statt?

In der Regel im Oktober oder November im Hospitalhof, Stuttgart, Büchsenstraße (S-Bahn Stadtmitte). Nähere Infos unter "Termine".


Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?


Sie zahlen pro Gemeindeglied 1,5 Cent. Bei tausend Gemeindegliedern beträgt der Mitgliedsbeitrag einer Kirchengemeinde 15 € im Jahr. Kirchenbezirke zahlen bis 15 Gemeinden 50 € ansonsten 75 € Mitgliedsbeitrag im Jahr.


Was passiert mit unseren Mitgliedsbeiträgen?


Davon finanziert der Evangelische Kirchengemeindetag die laufende Arbeit der Geschäftsstelle, Rundschreiben, Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten und Kommunikationskosten. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, der Geschäftsführer erhält lediglich eine Aufwandsentschädigung.


Gibt es noch andere Organisationen, die die Interessen der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke vertreten?


Im Grunde nicht, zumindest gibt es keine Organisation, die dies ausschließlich tut. Die Kirchenleitung, also Oberkirchenrat und Synode, vertreten natürlich auch die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke, aber sie haben gemäß ihrem Zweck und Auftrag auch andere Gruppen und Institutionen der Kirche zu vertreten. Satzungsgemäße Aufgabe und das Ziel des Evangelischen Kirchengemeindetags in Württemberg ist, die Gemeinden und Kirchenbezirke in ihren Selbstverwaltungsaufgaben zu stärken und ihr Selbstverwaltungsrecht zu fördern.
 
Der Kirchengemeindetag ist vergleichbar mit dem Gemeindetag in Baden-Württemberg auf kommunaler Seite. Auf EKD-Ebene gibt es bis jetzt nur in Württemberg eine Interessenvertretung für Kirchengemeinden und Kirchenbezirke - den Evangelischen Kirchengemeindetag. Grund dafür ist, dass es in Württemberg allein die Urwahl gibt.


SERL

AG Substanz- erhaltungsrücklage (SERL)

Die Fragebogenaktion zu den Auswirkungen der SERL auf die Gemeinden nter der Federführung von Dr. Henning Hoffmann war ein großer Erfolg: Die Problematik des "Zwangssparens" wurde von allen Akteuren erkannt, die Auswertung der Umfrage stieß auch beim Oberkirchenrat auf großes Interesse. Hier finden Sie ein  Resumé zur Auswertung. 


Pfarrplan 2018

AG Kirchengemeinde und Pfarrplan

Pfarrerin Eva-Maria Freudenreich begleitet eine Arbeitsgruppe, die den Pfarrplan 2018 diskutiert und Kriterien für gelingende Pfarrplanprozesse entwickelt: Der Pfarrplan 2018 muss davon ausgehen, wie Kirchengemeinden 2030 sein sollen. Mitglieder von KGRs und KBAs, die an diesem Bild von Kirche der Zukunft mitwirken möchten, sind immer noch herzlich willkommen: Die Arbeitsgruppe trifft sich zum ersten Mal am 16. Januar 2012 um 13.30 Uhr im Kilianshaus in Bissingen. Melden Sie sich bitte per eMail an. Weitere Informationen gibt es hier.


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